Lohnen sich die Kosten für eine*n Energieberater*in?

Mit einer Energieberatung wird ermittelt, wie Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes verringern können. Was Energieberater*innen genau machen, wann eine Energieberatung Pflicht ist und welche Fördermittel es gibt, erfahren Sie hier. Wir zeigen, wie Sie teure Fehler vermeiden und warum Unabhängigkeit wichtig ist.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Kosten für Ein- und Zweifamilienhäuser: rund 1.600 bis 2.000 Euro
  • bis zu 80 Prozent staatlicher Zuschuss, Förderung durch BAFA und KfW
  • einfache Beratung auch online, durch Verbraucherzentralen oder Energieagenturen – oft kostenlos
  • Berufsbezeichnung „Energieberater“ nicht geschützt

Was ist eine Energieberatung?

Eine Energieberatung zeigt Haus- und Wohnungseigentümer*innen auf, mit welchen Maßnahmen sie den Energieverbrauch ihres Gebäudes verringern können. Wer die empfohlenen Maßnahmen umsetzt, spart Geld, Energie und mindert die CO2-Emissionen. Eine qualifizierte Energieberatung wird staatlich gefördert.

Lohnt sich ein Energieberater?

Die Sanierung eines Gebäudes erfordert viel Fachkompetenz. Wer einfach drauf lossaniert, riskiert viel Geld und im schlimmsten Fall Bauschäden. Energieberater*innen achten bei ihrer Arbeit darauf, dass ihre Empfehlungen sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Wer die empfohlenen Maßnahmen einer Energieberatung umsetzt, spart Geld, Energie und steigert zudem den Wert seines Gebäudes; der Wohnkomfort und die Sicherheit werden erhöht. Schimmel hingegen wird vermieden.

Für Mieter*innen bietet sich eine einfache und kostengünstige (teils kostenlose) Beratung durch die Verbraucherzentrale an.

Energieberater: Blick für das große Ganze

Für eine anstehende Sanierung bieten Heizungsfirmen, Fensterbauer*innen oder Malerbetriebe oft auch eine Energieberatung an. Doch diese Expert*innen verfügen häufig nur über Expertise für ihr eigenes Fachgebiet. Der Blick für das große Ganze, ein Gesamtkonzept fehlt dann. Mitunter haben sie sich auch auf bestimmte Hersteller, Produkte oder Techniken spezialisiert.

Eine herstellerunabhängige, gewerkübergreifende Energieberatung bildet den Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung. Neutrale Energieberater*innen (auch Energieeffizienz-Expert*innen genannt) geben wertvolle Empfehlungen zur Sanierung, können passende Fördergelder beantragen und begleiten mitunter auch das Umsetzen der Maßnahmen. Dabei kann sich Unabhängigkeit von Handwerker*innen und Hersteller*innen schnell bezahlt machen.

Energieberater-Liste für BAFA und KfW: geeignete Energieberatung finden

Energieberater*innen dürfen auch Energieausweise erstellen oder bei einer geplanten Sanierung eine staatliche Förderung beantragen. Gefördert werden meist nur die Leistungen von Energieberater*innen, die speziell qualifiziert sind. So auch für die Förderung von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW.

Was sind qualifizierte Energieberater?

Um sicherzustellen, dass nur Expert*innen mit ausreichender Qualifikation eine geförderte Energieberatung durchführen, gibt es für die Förderprogramme des Bundes eine Energieeffizienz-Expertenliste.

Vor dem Eintrag in diese Liste gibt es ein mehrstufiges Verfahren. So müssen Bewerber*innen geforderte Nachweise über ihre Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen, um als Expert*in in die Datenbank aufgenommen zu werden. Danach müssen sie alle drei Jahre nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben und zudem einen Nachweis ihrer praktischen Tätigkeit erbringen.

Wo finde ich qualifizierte Energieberater?

Qualifizierte Energieberater*innen finden Sie mit unserer Expertensuche und mit der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Für eine Förderung sollten Sie darauf achten, dass der/die Energieberater*in auch auf der Energieeffizienz-Expertenliste steht. In der Regel werden die Beratungsleistungen nur dann gefördert.

Unser Tipp: Der Eintrag in eine solche Liste garantiert keine fundierte Beratung. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl zusätzlich auf folgende Punkte achten:

  1. Qualifikationen vergleichen
  2. Leistungen vergleichen: nur einzelne oder viele?
  3. unabhängig oder auch Verkaufsinteresse für bestimmte Maßnahme oder Handwerk?
  4. nach Referenzen fragen
  5. Bewertungen suchen und vergleichen

Alternative bundesweite Anbieter*innen

Wer keine/n einzelne/n Energieberater*in vor Ort suchen möchte, kann inzwischen auch bundesweite Anbieter*innen beauftragen. So bieten etwa die Start-Ups „Enter” aus Berlin und „42watt” aus München in ganz Deutschland Energieberatung an.

Versprochen werden vergleichsweise kurze Wartezeiten und günstige Festpreise durch digitalisierte Prozesse. Neben der Energieberatung mit Sanierungsfahrplan werden auch umfangreichere Beratungen und Services wie Fördermittel-Anträge angeboten.

Empfehlenswert ist, auch bei diesen Anbieter*innen auf eine gründliche Datenaufnahme vor Ort zu achten. Für spezielle Fälle wie denkmalgeschützte Gebäude oder Baubegleitung sind sie eventuell nicht geeignet.

Was überprüft ein Energieberater?

Energieberater*innen sind Expert*innen, die wissen, mit welchen Maßnahmen Sie in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Gebäude Energie sparen und für weniger CO2 sorgen können. Der Umfang ihrer Prüfung ist abhängig von der Beratungsleistung: Er reicht:

  • von der einmaligen telefonischen Beratung
  • über die Vor-Ort-Besichtigung
  • bis zur vollständigen Begleitung und anschließender Kontrolle von Sanierungsmaßnahmen.

Wer darf eine Energieberatung durchführen?

„Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Das bedeutet: Jede/r kann sich – unabhängig von Qualifikationen – Energieberater oder Energieberaterin nennen und entsprechende Leistungen anbieten. Allerdings haften Energieberater*innen auch für ihre Beratungsleistung.

Gefördert werden die Leistungen in der Regel nur, wenn ein/e Berater*in in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Zudem sind nur sie bei einer geplanten Sanierung berechtigt, eine Förderung durch BAFA oder KfW zu beantragen.

Achten Sie deshalb darauf, dass ihr/e Energieberater*in über eine solche Qualifizierung verfügt und in der Datenbank der dena gelistet ist. Scheuen Sie sich nicht, hier ganz konkret nachzufragen.

Wann ist ein Energieberater Pflicht?

Wenn Sie Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW) nutzen wollen, ist eine Energieberatung in der Regel Pflicht. Nur bei kleineren Maßnahmen wie Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich gibt es staatliche Fördermittel auch ohne Energieberater*in.

Je umfangreicher die Sanierung ist, desto sinnvoller ist eine Energieberatung. Denn mit einem/r Energieberater*in können Sie teure Fehler vermeiden und das volle Sparpotenzial ausschöpfen. Bei einer Baubegleitung kann die Energieberatung zum Beispiel auch das Monitoring übernehmen, also die Analyse der Zählerstände nach Sanierung. So entstehen fundierte Vorschläge für nachträgliches Optimieren oder Nachbesserungen bei Fehlern von Handwerker*innen.

Fehler bei Sanierung oder auch Neubau können richtig teuer werden. Etwa wenn Energiemanagement oder Solarthermieanlage nicht richtig funktionieren. Auch das kann ein/e Energieberater*in feststellen.

Zwei Männer mit einer Wärmebildkamera in einem Wohngebäude

Welche geförderten Angebote zur Energieberatung gibt es?

Die folgenden Angebote zur Energieberatung unterstützen Sie beim Planen Ihres Neubaus oder bei einer Sanierung:

1. Online-Beratung mit dem ModernisierungsCheck

Der ModernisierungsCheck ist ein kostenloses Online-Tool, das Wohnungs- und Hauseigentümer*innen ganz ohne fremde Hilfe verwenden können. Damit prüfen Sie in wenigen Minuten die Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen zur Modernisierung Ihres Gebäudes. Der Check ist ideal für einen schnellen Einstieg und bildet eine gute Basis für das Beauftragen eines/r Energieberater*in.

2. Energieberatung der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten eine ganze Reihe verschiedener Beratungen zum Thema Energie an.

  • Die Telefonberatung sowie die Onlineberatung der Verbraucherzentralen sind geeignet für Mieter*innen, Haus- oder Wohnungseigentümer*innen und Bauherr*innen. Die Energieexpert*innen beantworten zum Beispiel einfache Fragen zum Stromsparen oder nennen Auswahlkriterien für den Kauf von Elektrogeräten.
  • In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhalten Sie unabhängige und kompetente Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen im persönlichen Gespräch. Um eine fachkundige Beratung zu garantieren, beauftragt die Verbraucherzentrale deutschlandweit mehr als 800 Architekt*innen und Ingenieur*innen als Energieberater*innen.
  • Die Energieberater*innen der Verbraucherzentralen kommen nach Absprache auch zu Ihnen nach Hause. Im Mittelpunkt der Energieverbrauch-Beratung steht dabei Ihr Strom- und Wärmeverbrauch.

Die Beratung der Verbraucherzentralen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Dadurch ist sie von vornherein sehr günstig oder kostenfrei. Für einkommensschwache Haushalte sind alle Beratungsangebote der Verbraucherzentralen kostenlos.

Bei einer Beratung durch Verbraucherzentralen erhalten Sie einfache und kostengünstige Tipps, um Energie und Kosten zu sparen und das Klima zu schonen. Diese Angebote sind auch für Vermieter*innen interessant. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderte Beratung ist dagegen deutlich umfangreicher und zielt vor allem auf Eigentümer*innen ab.

3. Energieeffizienz-Expert*innen und andere Energieberater*innen

Für umfangreiche Energieberatung gibt es eine Vielzahl an Angeboten und staatlichen Zuschüssen. Bei den wichtigsten Förderungen von BAFA und KfW sind speziell qualifizierte Energieberater*innen vorgeschrieben: die sogenannten Energieeffizienz-Expert*innen.

Fördermittel gab und gibt es unter verschiedenen Titeln wie der „Vor-Ort-Energieberatung“ (bis Ende 2017). Das aktuell wichtigste Förderprogramm heißt „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)”. Getragen wird es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Beantragt wird die Förderung wie das Vorgängerprogramm beim BAFA.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine spezielle Art der Dokumentation der Energieberatung. Er zeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann – also wann welche Projekte sinnvollerweise umzusetzen sind. 

Wichtig: Wenn Sie Wert auf einen individuellen Sanierungsfahrplan legen, teilen Sie dies dem/der Energieberater*in vor der Beauftragung mit. Sie können dabei wählen zwischen einem Plan für wenige Einzelmaßnahmen oder eine komplette Gebäudesanierung. Die lukrative BAFA-Förderung gibt es nur, wenn sie auch den unverbindlichen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragen.

Unser Tipp: Wenn Sie schon eine ausführliche Energieberatung machen, lassen Sie auch einen Sanierungsfahrplan erstellen. Selbst wenn Sie nur eine bestimmte Maßnahme wie einen Heizungstausch planen. So bekommen Sie einen besseren Überblick über die Potenziale Ihres Gebäudes – und können die auch viel später angehen. Außerdem gibt es einen Bonus fürs Umsetzen von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan.

Wie läuft eine Energieberatung ab?

Der Ablauf hängt stark davon ab, in welcher Form die Beratung stattfindet:

  • Bei einer telefonischen Energieberatung beantwortet ein/e Expert*in am Telefon meist kurz und knapp Ihre Fragen.
  • Bei einer Onlineberatung erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Kurzberatung im Online-Beratungsraum.
  • Bei einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan gibt es eine Datenaufnahme vor Ort, üblicherweise ein Gespräch mit dem/der Energieberater*in und einen schriftlichen Bericht/Plan.
  • Bei der Baubegleitung sind die Leistungen des/der Energieberater*in noch umfangreicher. So analysiert er/sie nicht nur den Ist-Zustand eines Gebäudes. Der/die Energieberater*in überprüft auch eventuell vorhandene Pläne, kann die energetische Fachplanung machen, bei der Ausschreibung oder Vergabe der Aufträge unterstützen, die Bauausführung kontrollieren und auch bei der Abnahme der Bauleistungen sowie beim Monitoring helfen.

Bei einer ausführlichen Energieberatung wird ein umfassender, schriftlicher Beratungsbericht erstellt. Darin wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage beschrieben und Schwachstellen benannt. Zudem enthält das Dokument umfassende Vorschläge zu Maßnahmen für ein KfW-Effizienzhaus und Angaben zur Wirtschaftlichkeit.

In der Regel wird dazu in einem persönlichen Gespräch erörtert, welche Maßnahmen umgesetzt werden könnten. Außerdem erfahren Sie dabei, welche Fördermittel es dafür gibt.

Gut zu wissen: Diese Beratung ist absolut unverbindlich – auch bei einer Förderung. Sie verpflichtet den/die Bauherr*in zu nichts. Nur Sie entscheiden, ob und welche der vorgeschlagenen Maßnahmen Sie auch tatsächlich umsetzen.

Energieberatung vorbereiten

Je umfangreicher die Energieberatung, desto wichtiger ist die Vorbereitung. So lässt sich ein optimales Ergebnis erzielen und es bleibt noch Zeit für Fragen an den/die Energieberater*in. Folgende Fragen sollten Sie beantworten können:

  1. Welche Technik ist im Gebäude verbaut (vor allem Heizung und Energieträger)?
  2. Was ist sanierungsbedürftig?
  3. Wann wurde die Heizung zuletzt überprüft und optimiert?
  4. Was war bei vergangenen Arbeiten am Gebäude besonders wichtig?
  5. Gab es bereits eine qualifizierte Energieberatung?
  6. Wird der Energieverbrauch bereits kontrolliert und verglichen? Falls ja, wie sieht das Ergebnis aus?

Beim Beantworten der wichtigsten Fragen hilft der kostenlose ModernisierungsCheck.

Für einen Vor-Ort-Termin können auch Unterlagen hilfreich sein:

  • Grundriss, Ansichten, Schnitte des Hauses
  • Verbrauchswerte vergangener Jahre: Heizen, Strom, Warmwasser und Kaltwasser
  • Informationen zur Anlagentechnik: Heizung, Photovoltaik etc.
  • Rechnungen von bereits durchgeführten Maßnahmen

Energieberatung prüfen

Nicht nur bei der Auswahl eines/einer Energieberater*in, auch bei der Energieberatung selbst sollten Sie auf Qualität achten – und bei Bedarf nachfragen. Schließlich sind die Ergebnisse Grundlage für oft große Investitionen.

Datenaufnahme und Begehung vor Ort

  • Haus innen und außen besichtigt?
  • vom Keller bis zum Dachgeschoss?
  • Heizung angesehen?
  • Verbrauchsdaten abgefragt?
  • auch Baupläne etc. abgefragt?

Am besten machen Sie bei der Begehung selbst Notizen. So vergessen Sie keine Tipps, Fragen, Gebäude-Schwachstellen oder andere wichtige Punkte für den Bericht.

schriftlichen Bericht prüfen

  • Fotos vom richtigen Haus?
  • ggf. Thermografie-Fotos erläutert?
  • Angaben zu Heizung, Fenstern, Wänden etc. zutreffend?
  • Angaben zum Verbrauch korrekt?
  • alle Schwachstellen und Lösungen dafür enthalten?

Nutzen Sie am besten eine Energieberatung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Denn dafür gibt es klare Vorgaben – und einen Bonus für die Umsetzung.

Energieberater und Kunde blicken an einem weißen Gebäude von unten auf einen maroden Balkon mit Holzgeländer(c) www.co2online.de / Alois Müller

Was kostet eine Energieberatung?

Eine umfangreiche Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser kostet durchschnittlich 1.600 bis 2.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ist sie deutlich teurer. Diese Kosten müssen Sie allerdings nicht allein tragen. Sie haben die Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten; unter anderem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Was kostet eine Energieberatung für die Heizung?

Einen Pauschalpreis oder typische Kosten für eine Energieberatung zur Heizung gibt es nicht. Wird tatsächlich nur die Heizung erneuert und eine besonders günstige Lösung gesucht, wäre eine umfangreiche Energieberatung vermutlich zu teuer. Allerdings dürfte es in den meisten Fällen sinnvoll sein, den/die Energieberater*in das gesamte Gebäude prüfen zu lassen. Denn womöglich rechnet es sich, erst andere Maßnahmen anzugehen oder schrittweise zu planen. Möglich sind auch kostenlose oder sehr günstige Formen der Energieberatung.

Was kostet eine Energieberatung für Fenster?

Bei der Energieberatung zu Fenstern ist es ähnlich. Da es sich jedoch fast immer um eine vergleichsweise teure Maßnahme handelt, lohnt sich ein/e Energieberater*in bei Fenstern noch häufiger als nur bei einer neuen Heizung. Hier bietet es sich auch an, Maßnahmen miteinander zu kombinieren. Denn meist stehen mit Fenstern auch Arbeiten an der Fassade an.

Wo gibt es Förderung für Energieberatung?

Zuschüsse und vergünstigte Kredite für Energieberatung gibt es unter anderem vom BAFA und der KfW. Die staatlichen Zuschüsse für Energieberatung sind besonders hoch: bis zu 80 Prozent. Für Fachplanung und Bau­begleitung von Energieberater*innen gibt es ebenfalls Geld vom Staat – und fürs Sanieren genauso wie für Neubau oder Erstkauf.

Neben den umfangreichen Energieberatungen gibt es auch einfachere Varianten. Dank Fördermitteln können die besonders kostengünstig oder sogar kostenlos angeboten werden.

Energieberatung: Leistungen, Kosten und Förderung

AnbieterLeistungKosten/Förderung
co2onlineOnline-Ratgeber ModernisierungsCheckkostenlos
Verbraucher-zentralenTelefonberatung für schnellen Überblickkostenlos
Verbraucher-zentralenOnline-Beratung für kurze Fragenkostenlos
Verbraucher-zentralenpersönliche Beratung in einer Beratungsstellekostenlos
Verbraucher-zentralenVor-Ort-Beratungmaximal 30 Euro
BAFA Energieberatung für Wohngebäude, Ein- und ZweifamilienhäuserFörderung: 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.300 Euro
BAFA Energieberatung Gebäude mit drei und mehr WohneinheitenFörderung: 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.700 Euro + 500 Euro einmaliger Zuschuss für Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG)
KfWEnergieberatung, Fachplanung, Bau­begleitungFörderung: bis zu 50 Prozent Zuschuss oder vergünstigter Kredit

Wie hoch ist die Förderung des BAFA für Energieberatung?

Das BAFA bietet für viele Fälle die beste Förderung. Es zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten,

  • maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und
  • maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in der Wohnungseigentümerversammlung erläutert wird.

Durch den maximalen Förderbetrag von 1.300 oder 1.700 Euro kann es sein, dass der Zuschuss weniger als 80 Prozent ausmacht. Denn trotz steigender Kosten hat das BAFA den Förderbetrag der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude” in den vergangenen Jahren nicht erhöht.

Beispiel für ein durchschnittliches Einfamilienhaus

  • Kosten für Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan: 2.000 Euro
  • maximaler BAFA-Zuschuss: 1.300 Euro
  • Eigenanteil: 700 Euro
  • BAFA-Zuschuss: 65 Prozent

Seit 1. Juli 2023 ist der Antrag auf BAFA-Fördermittel für die Energieberatung nicht mehr zwangsläufig von der/dem dafür qualifizierten Energieberater*in zu stellen. Als Eigentümer*in können Sie dafür aber eine Vollmacht/Ermächtigung erteilen.

Auch für die Auszahlung des Zuschusses gibt es nun zwei Möglichkeiten: Das Geld kann an Eigentümer*in oder Energieberater*in überwiesen werden. Entsprechend ist dann die volle Rechnung oder (wie bisher) nur der Eigenanteil für die Energieberatung zu bezahlen. Bei der Fördermittel-Auszahlung ist Geduld gefragt: Aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei mehr als vier Monaten.

Der Anspruch auf eine BAFA-Förderung besteht nur, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Haus mindestens zehn Jahre zurückliegt. Dabei kann es sich auch um ein beheiztes Nichtwohngebäude handeln, das erst in Zukunft als Wohngebäude genutzt werden soll. Gemischt genutzte Gebäude sind ebenfalls förderfähig über die „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude”, wenn sie überwiegend zum Wohnen dienen.

Wie hoch ist die Förderung für Energieberatung durch die KfW?

Auch die KfW fördert die Energieberatung. Allerdings nicht als Einzelleistung, sondern in Kombination mit anderen Programmen der KfW:

  • fürs Sanieren mit Zuschuss oder vergünstigtem Kredit und
  • für Neubau und Kauf mit vergünstigtem Kredit

Beim klimafreundlichen Sanieren wird Energieberatung gefördert (KfW 261). Je effizienter das Haus, desto höher der Zuschuss (5 bis 50 Prozent, bis zu 150.000 Euro). Für Baubegleitung gibt es einen zusätzlichen Kredit­betrag und Zuschuss (50 Prozent, bis zu 2.000 bis 20.000 Euro).

Bei Bau oder Erstkauf klimafreundlicher Gebäude und Wohnungen wird die Planung und Bau­be­gleitung qualifizierter Energieberater*innen gefördert (KfW 297 und 298). Dabei müssen die Gebäude bestimmten Kriterien für Klimafreundlichkeit genügen.

Weitere Förderung für Energieberatung

Nicht nur BAFA und KfW fördern die Energieberatung. Auch Bundesländer und Kommunen bieten dafür Fördermittel an. Kombinieren lassen sich leider nicht alle Förderprogramme. Aber das Prüfen lohnt sich: zum Beispiel für Gebäude in Berlin. Denn dort gibt es bis zu 1.000 Euro zusätzlich für einen Sanierungsfahrplan eines/einer Energieberater*in.

Welche Erfahrungen mit Energieberatung haben Hausbesitzer*innen gemacht?

Wie hilfreich und wichtig die Unterstützung von Energieberater*innen ist, zeigen Beispiele aus unseren zahlreichen Praxistests und Erfahrungsberichte:

Familienportrait der Praxistester Familie Krämer(c) co2online | Elisa Meyer

Nanny und Michael Krämer berichten in ihrem Praxisbericht über die Sanierung ihres Altbaus und die Unterstützung durch einen Energieberater. Der hat wertvolle Hinweise für eine Heizung mit Solarthermie, für die Dämmung des neuen Dachs und beim Einbau einer Lüftungsanlage gegeben. Mit dem Ergebnis ist die Familie aus Herford sehr zufrieden.

Matthias Kraft aus Frankfurt am Main hat sein Haus gedämmt. Eine Energieberatung hat er dabei erst spät in Anspruch genommen, was ihn nachträglich ärgert.

Förderung für Energieberatung bei Unternehmen und Nichtwohngebäuden

Auch für die Energieberatung zu anderen Gebäuden und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gibt es Fördermittel. KMU können 80 Prozent Zuschuss vom BAFA erhalten. Von einigen Bundesländern und Kommunen sind ebenfalls KMU-Fördermittel für die Energieberatung zu haben. Weitere Förderprogramme gibt es für Nichtwohngebäude: auch bis zu 80 Prozent vom BAFA sowie von KfW, Bundesländern und Kommunen.

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Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

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