Förderung für Gasheizungen 2024: die wichtigsten Infos

Möchten Sie noch in diesem Jahr den Einbau oder Austausch einer Gasheizung umsetzen? Es gibt weiterhin viele Fördermittel zur Modernisierung. Hier finden Sie alle passenden Fördermittel, eine individuelle Berechnung und Tipps zur Beantragung.

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FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihr Vorhaben gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • 30 Prozent Förderung für wasserstofffähige Gasheizungen
  • weitere Fördermittel von Ländern oder Kommunen möglich
  • individueller FördermittelCheck bei co2online
  • Bedingungen für Förderung unbedingt vor Beginn der Maßnahme prüfen

Förderung für neue Gasheizungen: welche gibt es?

Wenn Sie sich eine neue Gasheizung anschaffen oder Ihre bestehende Heizung modernisieren möchten, können Sie vor bei der Förderbank KfW Fördermittel beantragen. Daneben gibt es Förderprogramme von Ländern und Kommunen. Doch was genau wird gefördert? Wie hoch ist eine Förderung? Wann können Sie einen Antrag stellen und welche Bedingungen müssen Sie erfüllen? Antworten auf diese und andere Fragen bietet der FördermittelCheck von co2online – passend zu Ihrer individuellen Maßnahme.

Welche Förderung gibt es für Gasheizungen?

Der Einbau einer neuen Gasheizung wird seit Jahren nicht mehr finanziell unterstützt. Wird die bestehende Gasheizung um eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (zum Beispiel Wärmepumpe oder Biomasseheizung) erweitert, kann für letztere Fördermittel beantragt werden. 

  • Gasheizung + umweltfreundliche Heizung: Für die umweltfreundliche Heizung gibt es Fördermittel in Höhe von 30 Prozent 
  • Wasserstofffähige Gasheizungen: Gasbrennwertheizungen, die zu 100% mit Wasserstoff betreibbar sind, werden ebenfalls mit 30 Prozent gefördert.

Beim Wechsel von einer Gasheizung auf eine neue Umweltheizung kann sich der Zuschuss zusätzlich erhöhen: Zur Grundförderung von 30 Prozent wird ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent addiert, wenn Sie im eigenen Haus oder Ihrer Eigentumswohnung leben. Je früher Sie handeln, desto höher ist der Bonus, denn er verringert sich allmählich und sinkt 2037 auf null.

Überblick Förderung für den Austausch einer Gasheizung

Prozentangaben beziehen sich auf die förderfähigen Kosten

Art der neuen HeizungsanlageHöhe der FörderungHöhe der Förderung mit Klima-Geschwindigkeitsbonus
Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an Wärmenetz etc.30 %50 %
Wasserstofffähige Gasheizungen 30 %50 %

Daneben gibt es noch den sogenannten Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Der maximale Fördersatz inkl. aller drei Boni ist auf 70 Prozent begrenzt. Ausführliche Informationen dazu in unserem Artikel Bundesförderung für effiziente Gebäude. 

Wie sinnvoll ist der Umstieg auf eine wasserstofffähige Gasheizung?

Auch wenn wasserstofffähige Gasheizungen förderfähig sind, gibt es aus Expertensicht viele Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit. Zahlreiche Studien weisen darauf hin, dass die derzeitige Wasserstoffproduktion sehr kostenintensiv ist. Die verfügbare Menge sei, wenn, dann für Sektoren wie die Stahl- und Chemieindustrien vorgesehen, die nicht so schnell auf Erdgas verzichten können. Wasserstoff, den man fürs Heizen nutzen kann, werde es demnach in absehbarer Zeit nicht geben - zumindest nicht zu einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis. 

Förderung für eine Heizung beantragen – Schritt für Schritt

Wenn Sie eine Ersatzheizung für Ihren Gaskessel gefunden haben und Fördermittel beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor: 

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Einen qualifizierten Experten für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Die Beauftragung für den Heizungs­tausch sowie der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungs­vertrages mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.
  2. Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihren Daten (Name, Adresse), wenn Sie für ein konkretes Vorhaben einen Antrag stellen möchten.
  3. Ihren Zuschussantrag stellen Sie direkt im Kunden­portal „Meine KfW“. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz oder Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie erstellt. Darüber hinaus benötigen Sie den abge­schlossenen Lieferungs- oder Leistungs­vertrag..
  4. Bitte weisen Sie Ihre Identität nach. Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Kunden­portal „Meine KfW“, unter Punkt 2 Vorhaben umsetzen und identifizieren. Anschließend bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben.

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Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

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